Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen des Hotel Peterchens Mondfahrt

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotel Peterchens Mondfahrt (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden.
  2. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen.
  3. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Preises für Logis/Frühstück für den vertraglichen Zeitraum fällig. Folgende Stornierungsbedingungen gelten: bis 90 Tage vor Anreise: kostenfrei 89 bis 60 Tage vor Anreise: 20% des vereinbarten Preises (nur Logis/Frühstück) 59 bis 31 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Preises (nur Logis/Frühstück) 30 bis 8 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises (nur Logis/Frühstück) ab dem 7. Tag vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises (nur Logis/Frühstück) Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer. Dem Kunden wird natürlich eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  4. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der vorausbestellten Speisen bzw. nach dem Mindestmenupreis im Haus, sofern kein Menu vorausbestellt wurde. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 75% des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu zahlen.

III. Vertrag über andere vereinbarte Leistungen

Bei anderen bestellten Leistungen wie Raummieten und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen- gelten nachstehende Bedingungen:

  1. Der Kunde hat dem Hotel spätestens zwei Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet.
  2. Rücktritt vom Vertrag Gastronomische Leistungen können bis 15 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Falle einfacher Fahrlässigkeit.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
  4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
  5. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  6. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt.

IV. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort

  1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.
  3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  5. Erfüllungsund Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

V. Fremdleistungen

  1. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

VI. Haftung / Verjährung

  1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Hotel jedoch auch im 3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
  2. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erwachsene
2
Kinder
0
Zimmer
1